Umweltschutz
geht uns alle an. Deswegen steht das neue KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm
generell allen offen. Voraussetzung ist allerdings, dass Die nachhaltige
Klimaschutz-Investitionen in Wohngebäuden tätigen, die
1978 oder früher fertiggestellt wurden.
Antragsberechtigt
sind:
Privatpersonen
Wohnungsunternehmen
und genossenschaften
Gemeinden,
Kreise und sonstige Körperschaften oder Anstallten des
öffentlichen Rechts